Dokumenten-Management
Akten, Nachweise und Unterlagen zentral zusammenführen.
Kostenlos startenUnterlagen bündeln
Unterlagen bündeln
Dokumente dem Klienten zuordnen und im Profil zusammenführen.
Inhalte auswerten
Relevante Stellen in Unterlagen bearbeiten und für die fachliche Vorbereitung nutzen.
Mit dem Portal verbinden
Eingereichte und freigegebene Dokumente in den Betreuungsablauf einbeziehen.
So unterstützt es Ihre Vorbereitung.
Führerscheinakte, Registerauskunft, Nachweise und Gesprächsunterlagen bleiben dort, wo sie gebraucht werden: beim Klienten.
Unterlagen bündeln
Dokumente dem Klienten zuordnen und im Profil zusammenführen.
Inhalte auswerten
Relevante Stellen in Unterlagen bearbeiten und für die fachliche Vorbereitung nutzen.
Mit dem Portal verbinden
Eingereichte und freigegebene Dokumente in den Betreuungsablauf einbeziehen.
Klare Zuordnung und weniger Suche nach der richtigen Unterlage.
Speicher nach Tarif; Portal-Dokumentenaustausch setzt den passenden Portalumfang voraus.
Wie werden MPU-Unterlagen beim richtigen Fall auffindbar?
Die Dokumentenverwaltung ordnet Dateien direkt dem Klienten zu. Kategorien können Akten, Nachweise, Behördenpost und Vorbereitungsmaterial trennen. Eine zentrale Ablage hilft nur dann, wenn Zuordnung und Freigaben bewusst erfolgen.
Diese Informationen verbinden den Ablauf.
- Klientenprofil und passende Datei
- Dokumentart und aussagekräftiger Dateiname
- Berechtigung und gegebenenfalls Portalfreigabe
Anna Muster · Praxis Beispiel
Anna Muster reicht einen Nachweis ein. Maria Beispiel prüft die Zuordnung und legt ihn bei den Abstinenzunterlagen ab. Ein internes Gesprächsdokument bleibt von den für Anna freigegebenen Materialien getrennt.
Vor dem nächsten Schritt prüfen.
- Person und Dokumentdatum prüfen
- Unterlagen nach Inhalt einordnen
- Freigabe vom internen Zugriff unterscheiden
Fragen aus der Praxis.
Welche Unterlagen lassen sich bündeln?
Die Originalseite nennt unter anderem Abstinenznachweise, Behördenpost, Gutachten, Bescheide und Vorbereitungsunterlagen.
Ist ein Upload eine fachliche Prüfung?
Nein. Vollständigkeit, Inhalt und Eignung des Nachweises müssen fachlich geprüft werden.