AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (AVV)
AVV
AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO
für die SaaS-Plattform „MPU Manager“
§1 Vertragsparteien
Zwischen
(1) Verantwortlicher
dem jeweiligen Kunden der Plattform „MPU Manager“
(MPU-Vorbereiter, Institut oder Unternehmen)
– nachfolgend „Verantwortlicher“ –
und
(2) Auftragsverarbeiter
MPU Manager
ein Geschäftsfeld der
123MPU GmbH
Bahnhofstraße 3
56424 Mogendorf
Deutschland
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
wird folgende Vereinbarung geschlossen.
Der Vertragspartner des Verantwortlichen ist ausschließlich die 123MPU GmbH.
§2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(1) Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung der cloudbasierten SaaS-Plattform „MPU Manager“.
Die Plattform dient insbesondere der:
Verwaltung und Dokumentation von MPU-Vorbereitungsprozessen
Speicherung von Klientenakten
Dokumentation von Sitzungen und Fortschritten
Verwaltung von Abstinenznachweisen
Durchführung und Dokumentation von Systemaufstellungen
Verwaltung von Video-Sitzungen und Aufzeichnungen
Bereitstellung eines Klientenportals
Terminverwaltung
Zahlungsabwicklung
Nutzung optionaler Integrationen
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters erfolgt nicht.
(2) Dauer
Die Dauer dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des SaaS-Nutzungsvertrages über die Plattform „MPU Manager“.
Mit Beendigung des Hauptvertrages endet auch diese Vereinbarung.
§3 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der technischen Bereitstellung der Plattform „MPU Manager“ sowie zur Durchführung der MPU-Vorbereitung durch den Verantwortlichen.
§4 Kategorien personenbezogener Daten
(1) Allgemeine Daten
Stammdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer)
Sitzungsdaten
Dokumente und Akten
Termin- und Kommunikationsdaten
Mitarbeiterdaten (Name, Rolle, E-Mail-Adresse)
Firmendaten
Zahlungsdaten (über Zahlungsdienstleister)
(2) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
Im Rahmen der Nutzung des MPU Managers können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, insbesondere:
Angaben zu Alkohol- oder Drogenkonsum
Abstinenznachweise
Laborberichte
medizinisch-psychologische Gutachten
psychologische Einschätzungen
ärztliche Stellungnahmen
Diese Daten unterliegen erhöhten Schutzanforderungen.
(3) Daten zu Straftaten (Art. 10 DSGVO)
Es können auch Daten verarbeitet werden, die strafrechtliche Sachverhalte betreffen, insbesondere:
Angaben zu Verkehrsdelikten
strafrechtliche Vorwürfe oder Verurteilungen
behördliche Maßnahmen
Aktenzeichen von Behörden
(4) Rechtsgrundlage
Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß
Art. 6 DSGVO
Art. 9 Abs. 2 DSGVO
Art. 10 DSGVO
sicherzustellen.
Der Auftragsverarbeiter prüft die materielle Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nicht.
§4a Verarbeitung von Beschäftigtendaten
Soweit im Rahmen der Nutzung des MPU Managers personenbezogene Daten von Beschäftigten des Verantwortlichen verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von § 26 BDSG.
Der Verantwortliche stellt sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§5 Kategorien betroffener Personen
Klienten des Verantwortlichen
Mitarbeiter des Verantwortlichen
Teilnehmer an Gruppensitzungen
Kontaktpersonen bei Behörden
§6 Weisungsrecht
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
Weisungen sind mindestens in Textform zu erteilen.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
§7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter implementiert technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
Vertraulichkeit
Multi-Tenant-Architektur mit Mandantentrennung
Row-Level-Security (RLS)
Rollenbasiertes Berechtigungssystem
TLS-verschlüsselte Datenübertragung
verschlüsselte Speicherung sensibler Tokens
Integrität
Audit-Logs
Zugriffsbeschränkung nach Need-to-know-Prinzip
signierte Video-URLs
API-Token-Verschlüsselung
Verfügbarkeit
automatische Backups
redundante Infrastruktur
CDN-Redundanz
Datenschutz durch Technikgestaltung
minimale Datenerhebung
konfigurierbare Löschfristen
Self-Service-Kontolöschung
§8 Unterstützung bei Betroffenenrechten
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen gemäß Art. 15–22 DSGVO, insbesondere bei:
Auskunft
Berichtigung
Löschung
Einschränkung der Verarbeitung
Datenübertragbarkeit
§9 Meldung von Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich und ohne unangemessene Verzögerung über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Die Meldung enthält insbesondere:
Art der Verletzung
Art der betroffenen Daten
Anzahl der betroffenen Personen
mögliche Folgen
ergriffene Gegenmaßnahmen
§10 Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern.
Der Auftragsverarbeiter informiert über Änderungen der eingesetzten Subdienstleister.
Derzeit eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind insbesondere:
Supabase Inc. – Hosting und Datenbank
BunnyWay d.o.o. – Video-Hosting
Stripe Inc. – Zahlungsabwicklung
Resend Inc. – E-Mail-Versand
Vercel Inc. – Frontend-Hosting
Optionale Integrationen (Zoom, Calendly, Google, Typeform, LearningSuite, eSignatures) erfolgen nur bei Aktivierung durch den Verantwortlichen.
Mit allen Unterauftragsverarbeitern bestehen Verträge gemäß Art. 28 DSGVO.
§11 Drittlandübermittlung
Soweit Daten in Drittländer übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich
auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission oder
unter Verwendung von Standardvertragsklauseln (SCC).
§12 Kontrollrechte
Der Verantwortliche ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Einhaltung der Datenschutzanforderungen anzufordern.
Vor-Ort-Audits sind mit angemessener Frist anzukündigen und dürfen den Geschäftsbetrieb des Auftragsverarbeiters nicht unangemessen beeinträchtigen.
§13 Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Vertrages
erhält der Verantwortliche auf Wunsch einen Datenexport
werden personenbezogene Daten gelöscht
werden Backups entsprechend dem Löschkonzept überschrieben
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§14 Vertraulichkeit
Alle mit der Datenverarbeitung betrauten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§15 Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.